Schulordnung
Verabschiedet in der Schulkonferenz am 23.03.2015
Diese Schulordnung soll dazu beitragen, Leben und Gesundheit, Ehre und Würde aller an der IGS Kelsterbach miteinander lebenden und arbeitenden Menschen zu gewährleisten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschiedlicher weltanschaulicher und religiöser Vorstellungen, Hautfarbe und Herkunft sind willkommen.
Mit dem Bekenntnis zur Achtung der Menschenwürde entsprechend der allgemeinen Menschenrechte und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verpflichten sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer für ein friedliches Zusammenleben an der IGS Kelsterbach einzutreten und diese Schulordnung zu beachten.
Auf dieser Grundlage gibt sich die IGS Kelsterbach durch ihre demokratisch gewählten Gremien Regeln, die von allen eingehalten werden müssen.
Alle an der IGS Kelsterbach arbeitenden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Beschäftigten verpflichten sich, respektvoll miteinander umzugehen und Konflikte gewaltfrei zu lösen. Menschen mit unterschiedlichen ethnischen, religiösen und kulturellen Hintergründen arbeiten und lernen miteinander und voneinander und begegnen sich mit Respekt und Toleranz.
Probleme und Streitigkeiten werden respektvoll im Gespräch und mit friedlichen Mitteln gelöst. Die Schulsozialarbeit und die Schulseelsorge sind Einrichtungen, die in besonderer Weise hierbei helfen können.
Wer einen Konflikt oder ein Problem nicht allein mit friedlichen Mitteln lösen kann, wendet sich an die Schülervertretung (SV), an die Klassenleitung, an eine andere Lehrkraft oder an die Schulleitung.
An der Schule gibt es Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung als Mediatorinnen und Mediatoren haben und Streitigkeiten und Konflikte schlichten. Diese können im Falle von Streitigkeiten ebenfalls angerufen werden.
Der Konfliktausschuss ist ein Beratungsorgan der Schulleitung und ersetzt nicht die für Ordnungsmaßnahmen zuständigen Klassenkonferenzen.
2.1. Einrichtungen der Schule
Die Einrichtungen der Schule sind achtsam zu behandeln. Wer etwas zerstört, muss den angerichteten Schaden wieder gutmachen.
2.2. Benutzung der Klassenräume und der Cluster
Der Klassenraum darf von der Klasse individuell gestaltet werden.
Klassenräume, Unterrichtsräume und die Cluster sind Arbeitsbereiche, die entsprechend zu nutzen sind.
2.3. Sauberkeit in den Klassenräumen und auf dem Schulgelände
Klassenräume, Fachräume, Cluster und alle anderen Bereiche der Schule werden pfleglich behandelt und sauber zurückgelassen. Abfälle werden in die Abfallbehälter geräumt, die Stühle werden nach Beendigung des Unterrichts hochgestellt.
2.4. Benutzung und Reinhaltung der Toiletten
Die Toiletten sind notwendige Gemeinschaftseinrichtungen, die man jederzeit benutzen können muss. Deswegen sind sie im besonderen Maße reinzuhalten.
2.5. Rauchen
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist allen Personen untersagt.
2.6. Besitz und Gebrauch von Drogen, Mitbringen von gefährlichen Gegenständen
Besitz, Gebrauch, Weitergabe und Verkauf von Drogen sind untersagt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit sofortigem Ausschluss von der Schule und einem entsprechenden Ordnungsverfahren rechnen.
2.7. Notausgänge
Notausgänge, Fluchtbalkone und entsprechende Abgänge dürfen nur bei Alarm und in Notfällen benutzt werden. Der Missbrauch der Brandmeldeanlage wird dem Verursacher in Rechnung gestellt (bis zu 1.500 €).
2.8. Benutzung von Handys und multifunktionalen Geräten
Handys, Smartphones und andere internetfähige Geräte dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, d.h. im Unterricht und in den Pausen und nach Unterrichtsschluss nicht benutzt werden. Sie müssen ständig ausgeschaltet sein.
Nach besonderer Aufforderung bzw. Erlaubnis durch eine Lehrkraft kann das eigene Gerät für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Für die Dauer von Tests und Klassenarbeiten kann die jeweilige Lehrkraft die Abgabe der Geräte verlangen. Missbräuchlich genutzte Geräte werden eingezogen und bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat abgegeben. Sie können dort von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Im Notfall kann das Telefon im Sekretariat benutzt werden.
3.1. Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer verhalten sich so, dass der Unterricht pünktlich und in Ruhe beginnen kann. Dazu gehört auch, das notwendige Material bereit zu halten. Verspätungen stören den Unterricht und müssen vermieden werden. Sollte eine Lehrkraft für Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum erschienen sein, muss dies der Schulleitung gemeldet werden.
3.2. Essen, Trinken und persönliche Angelegenheiten
Das Essen und Trinken sowie persönliche Gespräche sind in der Regel im Unterricht nicht gestattet. Für die Toilettennutzung gibt es ausreichende Pausenzeiten, sodass hierfür die Unterrichtszeiten nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollten.
3.3. Arbeitsverhalten
Jede Schülerin, jeder Schüler verhält sich respektvoll und rücksichtsvoll, so dass alle Personen in einer Klasse oder Lerngruppe ohne Störungen lernen können.
Wer die Mitarbeit im Unterricht verweigert oder den Unterricht stört, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall muss die Schülerin oder der Schüler sich unverzüglich bei der Schulleitung melden und einen „Gelben Zettel“ ausfüllen.
Wer ermahnt wird, beendet die Störung sofort und ohne Diskussion. Klärende Gespräche können im Anschluss an die Stunde geführt werden.
3.4. Schulpflicht / Fehlzeiten
Bei Schulversäumnis haben die Erziehungsberechtigten die Pflicht, spätestens am 3. Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt über das Sekretariat mündlich oder schriftlich und wird von dort aus an die Klassenleitungen weitergegeben.
Versäumnisse müssen von den Eltern schriftlich auf dem Vordruck im Lernplaner entschuldigt werden. Diese Entschuldigung wird von den Schülerinnen und Schülern selbstständig den entsprechenden Lehrkräften innerhalb einer Woche nach Wiederteilnahme am Unterricht zur Abzeichnung vorgelegt. Später abgegebene Entschuldigungen werden in der Regel nicht mehr akzeptiert. Die versäumte Zeit gilt dann als unentschuldigt.
Bei Verdacht auf Fehlzeiten ohne Wissen der Eltern werden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis gesetzt.
Lehrkräfte können verlangen, dass das Fehlen bei Klausuren zusätzlich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt wird.
Die Schule ist ein Arbeitsplatz, an dem angemessene Kleidung zu tragen ist.
Jeder ist dazu verpflichtet, das Schulgelände sauber zu halten und den Müll in die Abfallbehälter zu entsorgen. Insbesondere das Spucken innerhalb und außerhalb des Gebäudes ist strikt verboten, da es unhygienisch und beleidigend ist.
Unsere voll klimatisierte Schule macht es erforderlich, in gewissen Abständen an die frische Luft zu gehen. Deswegen müssen alle Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen das Haus verlassen und auf die vorgesehenen Schulhöfe gehen. In den Pausen können Schülerinnen und Schüler sich auf den Schulhöfen oder in der Stadt- und Schulbibliothek aufhalten. Die ehemalige Cafeteria steht den Schülerinnen und Schülern ab Klasse 9 in den Pausen zur Verfügung.
Bei sehr schlechtem Wetter wird mit einer Durchsage den Schülerinnen und Schülern erlaubt, im Haus zu bleiben.
4.1. Verhalten auf den Schulhöfen und im Außengelände
Schulhöfe und Anlagen werden pfleglich behandelt. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen werden. Ab Jahrgang 8 dürfen Schülerinnen und Schüler während der Mittagspause nach Antrag der Eltern und Genehmigung der Schulleitung das Schulgelände verlassen.
Das Befahren des gesamten Schulgeländes mit Autos, Mofas oder Motorrädern ist ohne besondere Genehmigung nicht gestattet.
4.2. Verhalten in der Mensa
Ein angemessenes Verhalten in der Mensa wird vorausgesetzt. Näheres regelt die Mensaordnung.
Die kleinen Pausen sind Wechselpausen. In dieser Zeit dürfen in der Cafeteria keine Speisen oder Getränke gekauft werden. Im Übrigen müssen sich die Schülerinnen und Schüler beim Kauf von Waren so verhalten, dass sie pünktlich zum Unterricht erscheinen.
4.3. Verhalten im Freizeitbereich
Der Freizeitbereich ist eine Einrichtung der Schulsozialarbeit und steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des Freizeitbereiches sind dem Aushang am Eingang zu entnehmen. Die Schulsozialarbeiter übern das Hausrecht aus.
4.4. Verhalten in der Stadt– und Schulbibliothek
Die Stadt- und Schulbibliothek ist ein Arbeitsbereich für Schule und Öffentlichkeit. Sie kann von Schülerinnen und Schülern zu bestimmten Zeiten zum selbstständigen Arbeiten genutzt werden. Zusammen mit einer Lehrkraft kann die Bibliothek während der gesamten Unterrichtszeit nach Anmeldung aufgesucht werden. Die Nutzung der Computerarbeitsplätze ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich erlaubt. Alle Medien (Bücher, DVDs, CDs) und alle Schulbücher können unentgeltlich ausgeliehen und genutzt werden. Dazu ist ein Leseausweis erforderlich. Für die Ausleihe der Medien der Stadt- und Schulbibliothek gilt die Benutzungsordnung der Stadt- und Schulbibliothek. Den Anweisungen des Personals der Stadt- und Schulbibliothek ist Folge zu leisten. Die Mitarbeiterinnen üben in ihrem Bereich das Hausrecht aus.
4.5. Verhalten in Sporthallen und auf Sportplätzen
Für die Sporthallen und die Außenanlage gibt es eine eigene Sportstättenordnung, die von jedem Besucher der Sportstätten zu beachten ist. Die Hallenwarte und Aufsichtspersonen üben in den Sportanlagen und an den Sportstätten das Hausrecht aus.
Im Sportunterricht ist entsprechende Kleidung zu tragen.
Besucher der IGS Kelsterbach brauchen eine Erlaubnis der Schulleitung. Wer sich ohne Berechtigung im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhält, kann des Schulgeländes verwiesen werden. Alle Lehrkräfte, Hausmeister und Sekretärinnen sind berechtigt, das Hausrecht eigenverantwortlich auszuüben, sofern die Schulleitung verhindert ist oder bei Gefahr im Verzug.
Wer das Besuchsrecht missbraucht, wer gegen das Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot verstößt, muss mit einem sofortigen Hausverbot rechnen. Dieses erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände. Über die Dauer des Hausverbots entscheidet die Schulleitung.
Inkrafttreten:
Die Schulordnung ist am 23. März 2015 in Kraft getreten.
Barbara Jühe
(Schulleiterin)
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